Als Tiertherapeut unterliegst du, genau wie deine Kollegen für die 2-Beiner, dem Heilmittelwerbegesetz. Und das hat seine Fallstricke.
In einer Weiterbildung, ganz am Anfang meiner Praxistätigkeit, sagte ein Dozent: “Das Heilmittelwerbegesetz ist so spannend wie ein Telefonbuch und so tückisch wie eine Buschnatter, die dir von hinten in den Allerwertesten beißt” – ach, was haben wir gelacht – statt Allerwertesten hatte er seinerzeit sogar das böse Wort Ar… benutzt – aber dann war es mit der Lockerheit vorbei und es ging ans Eingemachte.
Und uns wurde klar, dass er tatsächlich mit seiner Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen hatte und man gut daran tat, Bescheid zu wissen, bevor man Texte und Fotos auf der Webseite, bei Facebook oder per Flyer an die Öffentlichkeit brachte.
Inzwischen gab es ein paar Lockerungen, aber trotzdem sind immer noch viele Dinge zu beachten.
Um den Dschungel der Verordnungen sicherer zu durchdringen, habe ich dir 10+ wichtige Tipps gesammelt.
Bitte beachte, dass dies keine Rechtsberatung darstellt. Dieser Artikel erklärt, was das HWG beinhaltet und wie du das für dich umsetzen kannst.
Für eine umfassende Beratung konsultiere einen Rechtsexperten.
Inhaltsverzeichnis
Um was geht es beim Heilmittelwerbegesetz?
“HappyPetHeal heilt wirksam alle denkbaren Erkrankungen bei allen Tierarten – ohne Ausnahme! Keine Tierkrankheit ist zu schwer für uns. Vertrauen Sie auf die Wirkung unseres Produkts und bestellen Sie noch heute!”
Diese Anzeige verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, da sie falsche und irreführende Aussagen über die Wirkung des Produkts enthält. Es ist unmöglich, dass ein Medikament alle Arten von Tieren und alle Krankheiten heilt – logisch? Gell?! Sagt eigentlich schon alles, aber das Ganze ist doch etwas vielschichtiger.
Zusammenfassend gesagt, liegt der Sinn des Heilmittelwerbegesetzes hier:
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist ein deutsches Gesetz, das die Werbung für Heilmittel jeglicher Art regelt. Der Sinn des HWG besteht darin, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, indem unzutreffende oder irreführende Aussagen über Heilmittel vermieden werden und eine sachliche und objektive Information über die Wirkung, Eigenschaften und Anwendung von Arzneimitteln und Therapieformen gewährleistet wird. Ziel des HWG ist es, dass Patienten und Verbraucherinnen und Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können, ob ein bestimmtes Heilmittel für sie geeignet ist oder nicht. Das Gesetz stellt sicher, dass Arzneimittelwerbung ausschließlich von Fachkreisen und in einer angemessenen Form und inhaltlichen Ausrichtung betrieben wird.
Gut gemeint…aber natürlich nicht immer sinnvoll und nicht immer leicht umsetzbar.
Daher musst du die Fallstricke erkennen☝️
#1 Fallstrick - irreführende Aussagen
#2 Fallstrick - Aussagen die Angst auslösen können
Eine weitere wichtige Regel des HWG ist, dass du in deiner Werbung keine Angst oder Panik verbreiten darfst. Das bedeutet, dass du keine unrealistischen Szenarien beschreiben solltest, um Tierhalter zu verängstigen oder unter Druck zu setzen, deine Therapie in Anspruch zu nehmen. Ein Beispiel dafür wäre, zu behaupten, dass die Nichtbehandlung einer bestimmten Krankheit bei einem Tier zu schwersten Schäden oder womöglich zum sofortigen Tod führt.
Ich übertreibe hier bewusst ein bisschen um es wirklich deutlich zu machen.
DON´T:
“Nur eine Behandlung mit unserem neuen Bioresonanzgerät wird Ihr Tier vor schweren Belastungen mit Impf- und Umwelttoxinen schützen!”
DO:
“Unser neues Bioresonanzgerät kann dazu beitragen, Ihrem Tier eine erfolgreiche Behandlung zu ermöglichen und eventuelle Toxinbelastungen zu verringern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, für Ihr Tier eine bestmögliche Gesundheit zu erzielen.”
#3 Fallstrick - falsche wissenschaftliche Behauptungen
Außerdem ist es wichtig, dass du in deiner Werbung keine wissenschaftlichen Behauptungen aufstellst, die nicht wissenschaftlich belegt sind. Beispielsweise darfst du nicht behaupten, dass deine Therapie auf “Energieheilung” oder “Quantenheilung” basiert, ohne wissenschaftliche Beweise dafür zu haben. Es ist wichtig, dass du in deiner Werbung ehrlich und transparent bist, um Vertrauen bei deinen Kunden aufzubauen.
Es dürfen nur wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden als “Therapie” angeboten werden.
Als klassischer Tierhomöopath, schließlich ist auch die Homöopathie nicht wissenschaftlich anerkannt, könntest du deine Leistungen z.B. auf diese Art anbieten:
“Als Tierhomöopath biete ich Ihnen eine sanfte und ganzheitliche Alternative zur konventionellen Tiermedizin an. Meine Therapie basiert auf einer ausführlichen Anamnese, bei der ich alle wichtigen Informationen über Ihr Tier erfasse und das passende homöopathische Mittel auswähle. Die Homöopathie aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers und unterstützt Ihr Tier in seiner Gesamtheit.”
DON´T:
“Unsere spezielle homöopathische Therapiekombination kann bei jeder Krebserkrankung helfen, indem es die kranken Zellen gezielt angreift und zerstört. Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir einen sensationellen Heilungserfolg von über 90% erzielt, der von der Schulmedizin ignoriert wird.”
DO:
“Unsere homöopathische Therapie kann zur unterstützenden Behandlung auch bei schwierigen Erkrankungen eingesetzt werden. Sie ist darauf ausgerichtet, das Wohlbefinden des Tieres zu fördern und die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
#4 Fallstrick - Heilmittel ohne offizielle Zulassung
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet auch die Werbung für Heilmittel, die nicht zugelassen sind. Beispielsweise ist es dir als Tiertherapeut nicht erlaubt, für ein Medikament oder eine Therapie zu werben, die nicht offiziell zugelassen oder registriert ist. Auch wenn du der Meinung bist, dass das Produkt oder die Therapie sicher und wirksam ist, darfst du es nicht bewerben, es sei denn, es ist offiziell zugelassen.
DON´T:
“Unser ganzheitlicher Ansatz für die Behandlung von chronischen Erkrankungen bei Tieren hat sich bewährt. Unsere selbst hergestellte Mischung aus natürlichen Kräutern und pflanzlichen Extrakten hat vielen Tieren geholfen, ihre Gesundheit wiederzuerlangen. Wenn Sie eine natürliche und sanfte Alternative zur Schulmedizin suchen, sind Sie bei uns genau richtig.”
Ein DO gibt es hierfür definitiv NICHT.
#5 Fallstrick - Werbung mit zugkräftigen Begriffen oder Versprechungen
Das Heilmittelwerbegesetz legt nicht nur allgemeine Regeln für Werbung fest, sondern auch spezielle Regeln für bestimmte Begriffe wie “natürlich” oder “bio”.
Die Verwendung von Begriffen wie “natürlich” oder “bio” in der Werbung kann für Kunden sehr attraktiv sein. Aber du darfst diese Begriffe nicht einfach so verwenden, wenn sie nicht zutreffen. Wenn du beispielsweise ein natürliches Heilmittel bewirbst, das jedoch synthetische Inhaltsstoffe enthält, darfst du es nicht als “natürlich” bezeichnen.
Wenn du beispielsweise ein natürliches Heilmittel bewirbst, darfst du nicht einfach behaupten, dass es keine Nebenwirkungen hat, es sei denn, du kannst wissenschaftliche Beweise dafür vorlegen.
Es ist wichtig, dass du in deiner Werbung keine falschen Versprechen machst, um Kunden anzulocken. Wenn du in deiner Werbung etwas behauptest, musst du sicherstellen, dass du es beweisen kannst oder dass es wissenschaftlich belegt ist. Wenn du beispielsweise ein Heilmittel gegen Durchfall anbietest und behauptest, dass es zu 100% wirksam ist, dann musst du sicherstellen, dass es auch wirklich so ist.
Zusammenfassend solltest du in deiner Werbung immer ehrlich und transparent sein. Wenn du behauptest, dass dein Produkt bestimmte Wirkungen hat, musst du das auch beweisen können. Du darfst keine falschen Versprechen machen oder Begriffe verwenden, die nicht zutreffen. Wenn du dich an die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes hältst, vermeidest du nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern sorgst auch dafür, dass deine Kunden dir vertrauen und deine Produkte als zuverlässig empfinden.
DON´T:
“Unser neuartiges biologisches Heilmittel kann bei jeder Art von Krankheit helfen, indem es das Immunsystem Ihres Tieres stärkt und sofortige Linderung bietet. Es ist garantiert, dass Ihr Tier in kürzester Zeit wieder vollständig gesund ist.”
DO:
“Unsere spezielle Behandlungsmethode hat sich bei vielen Tieren bewährt und kann in manchen Fällen zu einer Verbesserung der Symptome führen. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und es keine Garantie für eine Heilung gibt. Wir sind stets bemüht, unseren Patienten bestmögliche Unterstützung zu bieten.”
#6 Fallstrick - Klare Angaben zur fachlichen Qualifikation sind missverständlich
Werbung für Heilpraktiker muss transparent sein: Tierheilpraktiker müssen ihre Ausbildung und ihre Qualifikationen in ihrer Werbung klar und deutlich darstellen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass sie über eine ärztliche Ausbildung verfügen, wenn dies nicht der Fall ist.
DON´T:
“Wenn es um die Gesundheit Ihres Tieres geht, sollten Sie nur den Besten vertrauen. Unser Behandler-Team besteht aus hochqualifizierten Experten mit langjähriger Erfahrung in der Schulmedizin und Alternativmedizin. Wir bieten die neuesten Therapien, von Akupunktur bis hin zu Homöopathie, um sicherzustellen, dass Ihr Tier die beste Behandlung erhält.”
DO:
“Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung als Tierheilpraktiker und bieten eine breite Palette an Therapiemethoden aus der Naturheilkunde.
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#7 Fallstrick - Verwendung von Markennamen
Als Tierheilpraktiker solltest du darauf achten, keine fremden Markennamen in deiner Werbung zu verwenden. Eine solche Verwendung könnte als Verletzung des Markenrechts interpretiert werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Ja! Du kannst dir damit tatsächlich eine Strafe einhandeln. Also Obacht!
Es ist daher wichtig, dass du dir darüber im Klaren bist, welche Markennamen in deiner Branche und im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit geschützt sind und diese entsprechend nicht verwenden. Sollte der Einsatz von Markennamen in der Werbung dennoch erforderlich sein, um zum Beispiel auf ein bestimmtes Produkt oder eine Therapieform hinzuweisen, dann achte darauf, den Markennamen korrekt zu verwenden und gegebenenfalls auf die Rechte des Markeninhabers hinzuweisen.
Hier hast du ein Beispiel für eine Verletzung des Markenrechts:
Wenn du als Tierheilpraktiker für deine Behandlungen mit Produkten eines bestimmten Herstellers wirbst und dabei den Markennamen des Produkts verwendest, ohne die Erlaubnis des Herstellers einzuholen. Du möchtest z.B. eine Behandlungsmethode bewerben, bei der du spezielle Nahrungsergänzungsmittel von einem bestimmten Hersteller verwendest, ohne dafür dessen Einwilligung eingeholt zu haben.
DON´T:
“Wir empfehlen die Verwendung von Produkten der BEST-HEALTH-COMPANY, um die Gesundheit Ihres Tieres zu unterstützen. Diese natürlichen Nahrungsergänzungsmittel helfen, das Immunsystem zu stärken und den Körper Ihres Tieres zu entgiften. Unsere Kunden berichten von einer signifikanten Verbesserung der Symptome bei einer Vielzahl von Erkrankungen. Besuchen Sie uns und erfahren Sie mehr über die Verwendung dieser Produkte zur Förderung der Gesundheit Ihres Tieres!”
DO:
“Wir setzen bei der Behandlung Ihres Tieres auf bewährte Methoden aus der Alternativmedizin. Dazu verwenden wir hochwertige Produkte und individuell abgestimmte Therapien, um Ihrem Tier eine bestmögliche Unterstützung zu bieten.“
#8 Fallstrick - Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen und Titel
Verwende in deiner Werbung keine geschützten Berufsbezeichnungen, wenn du nicht tatsächlich über die entsprechenden Qualifikationen verfügst. Andernfalls könnte dies als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz angesehen werden. Es ist daher wichtig, dass du in deiner Werbung beachtest keine Berufsbezeichnung zu verwenden, die dir aufgrund deiner Ausbildung oder Erfahrung nicht tatsächlich zusteht.
Solltest du z.B. einen Doktortitel in Philosophie, Chemie oder sonstwas haben, darfst du den natürlich führen. Aber du musst bei deinem Außenauftritt ganz klar darauf hinweisen, dass du KEIN Veterinärmediziner bist!
Gerade Praxisanfänger wünschen sich oft ihren Status etwas aufwerten zu können und spielen mit dem Gedanken akademische Titel oder hochtrabende Berufsbezeichnungen zu verwenden um auf potentielle Kunden überzeugender zu wirken. Dieser Schuss geht in der Regel nach hinten los. Wenn es auffliegt hat man außerdem bei seinen Kunden schnell verspielt.
#9 Fallstrick - Werbung für Fernbehandlungen
Soweit es das Gesetz betrifft, ist es dir erlaubt, Tiere aus der Ferne zu behandeln, solange du dich an die fachlichen Standards hältst. Allerdings darfst du keine Werbung für Fernbehandlungen machen, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Tier basieren. Das bedeutet, dass du keine öffentliche Ankündigung machen darfst, dass du Fernbehandlungen anbietest.
Werbung für Videosprechstunden mit bereits bekannten Patienten ist erlaubt. Denn in diesem Fall ist die Behandlung nicht als Fernbehandlung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) anzusehen, da der Therapeut bereits über eine eigene Wahrnehmung des Patienten verfügt. Das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG greift hier also nicht. Allerdings muss die Werbung dennoch den Anforderungen des HWG und anderer gesetzlicher Bestimmungen entsprechen, insbesondere den Grundsätzen der medizinischen Werbung, und darf nicht irreführend oder täuschend sein.
Im übrigen plant der Gesetzgeber eine Änderung, die es erlauben würde, für Fernbehandlungen zu werben, die nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ohne persönlichen Kontakt durchgeführt werden können. Das würde bedeuten, dass du bald auch öffentlich darauf hinweisen kannst, sofern dein Angebot die Voraussetzungen erfüllt.
Grundsätzlich kann das Angebot einer Videosprechstunde dein Praxisangebot bereichern und ist eine Überlegung wert. Beachte dabei aber, welche Informationen dir dabei möglicherweise entgehen und wie du das kompensieren kannst.
DON´T:
“Wir sind ein erfahrenes Team von Tiertherapeuten bietet jetzt auch Fernbehandlungen an. Wir arbeiten mit modernster Technologie und bieten eine sichere und effektive Möglichkeit, um Tiere von jedem Ort aus zu behandeln. Kontaktieren Sie uns gleich, um mehr über unsere Fernbehandlungsmöglichkeiten zu erfahren.”
DO:
“Für unsere Stammkunden bieten wir nun auch die Möglichkeit einer Telefon- oder Videosprechstunde.”
#10 Fallstrick - Werbung mit missbräuchlichen, irreführenden oder abstoßenden Fotos
Es ist verboten, Werbung mit missbräuchlichen oder abstoßenden Fotos zu machen. Das bedeutet, dass du keine Bilder verwenden darfst, die dazu dienen sollen, die Menschen zu schockieren oder zu verletzen. Zum Beispiel sind Bilder von Verletzungen oder Schäden am Körper nicht erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, Bilder von Tieren zu verwenden, die gequält oder in grausamen Bedingungen gehalten werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass die Werbung respektvoll und anständig ist und niemanden verletzt oder beleidigt – eigentlich erklärt sich das ja von selbst, oder? Wer will schon solche Fotos sehen?
Uns sollte dabei auch bewusst sein, dass medizinische Laien Fotos von blutigen Geschwüren und klaffenden Wunden mit sensationellem Heilverlauf weniger ansprechend finden als unsereiner;)
Es war früher verboten, Fotos von Tierheilpraktikern in ihrer Berufskleidung zu veröffentlichen, da dies als irreführend angesehen wurde. Allerdings wurde diese Regelung inzwischen gelockert und es ist nun erlaubt, solche Fotos zu verwenden, solange sie nicht irreführend sind oder den Eindruck erwecken, dass man ein Arzt oder eine Ärztin ist.
Das bedeutet, dass du jetzt Fotos von dir in deiner Berufskleidung verwenden kannst, um deine Dienstleistungen zu bewerben oder auf deiner Website zu präsentieren. Aber sei vorsichtig, dass du keine falschen oder irreführenden Aussagen machst, die den Eindruck erwecken könnten, dass du qualifizierter bist, als du tatsächlich bist.
Du fühlst dich jetzt völlig überfordert und willst doch lieber in deiner Küche bleiben?
MACH DAS NICHT!
Du weißt, dass die meisten schlimmen Unfälle im Haushalt passieren!
Das ist viiieeel gefährlicher;)
Du kannst dir ganz leicht Hilfe holen.
Im Internet gibt es Stellen, wo du fachlich versierte Unterstützung bekommen kannst.
Es gibt zahlreiche online Rechtsberatungen, die sehr seriös sind und dir wirklich weiterhelfen können. Hier hast du sogar deine erste Frage zum 0-Euro Tarif:
Ich selbst hab mir da schon häufiger Hilfe geholt und war von meiner ersten kostenfreien Rechtsberatung sehr begeistert.
Der Anwalt beriet mich ausführlich und mit nahm sich wirklich Zeit für mein Anliegen.
Damit bist du dann auf der sicheren Seite und ersparst dir Ärger.
Im Großen und Ganzen kannst du, wenn du ein paar wichtige Regeln beachtest, eigentlich keinen Schiffbruch erleiden. Die Tipps in diesem Artikel sollen dir dabei eine Hilfe sein.
Übrigens: Wenn du Ideen für erprobte Werbemaßnahmen bist, hilft dir dieser Artikel sicher auch weiter: “Wie werde ich mit meiner Tierheilpraxis erfolgreich?”
So kannst du dich gut präsentieren
- Stelle deine Herangehensweise und nicht das Ergebnis in den Mittelpunkt. Damit kannst du nicht viel falsch machen, zeigst deine Expertise und schaffst Vertrauen.
- Erzähle von deinen eigenen Erfahrungen, deiner Expertise, deiner Überzeugung und deinen Erkenntnissen.
- Nichts ist wertvoller als die Stimmen zufriedener Kunden! Lass sie möglichst detailliert beschreiben, welche Beschwerden ihr Tier gehabt hat und welches Ergebnis du erzielt hast.
Die Außenwirkung deiner Tierheilpraxis, über deine Webseite und deinen Auftritt auf social Media, spielt eine wichtige Rolle, da sie maßgeblich dazu beiträgt, wie die Praxis von potenziellen Kunden wahrgenommen wird.
Eine positive Außenwirkung kann das Vertrauen deiner Kunden stärken und dazu beitragen, dass sie die Praxis weiterempfehlen. Eine negative Außenwirkung kann dagegen das Vertrauen der Kunden schwächen und sich negativ auf das Geschäft auswirken.
Aus diesem Grund solltest du als Tierheilpraktiker darauf achten, dass deine Praxis einen seriösen und professionellen Eindruck macht. Dabei spielen ansprechende Texte und Fotos bei deinem Internetauftritt eine große Rolle.
Inhaltlich ist weniger oft mehr. Die meisten Webseitenbesucher haben nicht die Zeit und das Interesse sich auf endlos lange Texte zu konzentrieren.
Daher stelle dein Angebot und dich selbst besser kurz, knackig und einprägsam vor.
Ich wünsche dir viel Erfolg mit einem grandiosen Internetauftritt!
Autorin: Susanne Deutrich
Susanne Deutrich ist Tierheilpraktikerin und Homöopathin mit langjähriger Praxiserfahrung. Als Gründerin von Sanalia ist sie zudem als Dozentin tätig. Sie verfügt über ein breitgefächertes alternativmedizinisches Wissen welches sie gerne weitergibt.